CoViD-19/SARS-CoV-2

Die Landesriegierung von Nordrehein-Westfalen hat die Corona-Schutzverordnung NRW mit Datum vom 28.02.2023 auslaufen lassen.
Seit dem 08.04.2023 sind somit auch in Praxen sämtliche Schutzmaßnahmen aufgehoben worden, sie benötigen somit beim Besuch meiner Praxis keinen Mundschutz mehr.

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